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Passwort: „Bullenschweine“

Ein Kommentar

„Laut dem neuen Entwurf sollen derartige „Bestandsdaten“, darunter Name und Anschrift des Anschlussinhabers oder der Anschlussinhaberin, „im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ abgefragt werden dürfen“

Gulli berichtete

einheizradio

Die #BDA verlangt die totale Datenauskunft, inklusive Pins und Passwords. Ich sehe da ein Problem. Und zwar dann, wenn ich der Polizei mein Passwort sagen müsste. Nach dem Gesetz, welches in Kürze in Kraft tritt, bin ich verpflichtet der Polizei mein Passwort zu sagen, wenn es von mir verlangt wird.
Die technische Seite daran ist nicht das Problem.

Als Passwörter benutze ich Worte, die ich sonst nie sagen oder schreiben würde und Aussagen, die ich nicht vertrete, die mir aber einprägsam sind. So kann ich als PassWort ein Wort nehmen, welches in meinem Wortschatz nicht vorkommt. Da das Passwort mein intimster und ganz privater Bereich ist, bin ich niemand gegenüber verpflichtet, welche Formulierung ich benutze. Das Passwort ist nicht zur Weitergabe oder Veröffentlichung gedacht, sondern explizit zur privaten Geheimhaltung.
Wenn nun die Polizei mein Passwort haben will, dann muss aber bitte auch sicher sein, dass dies intim gehandhabt wird und…

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Ein Kommentar zu “Passwort: „Bullenschweine“

  1. Ach ja, Einzelfall ist auch der Einzelfall, in dem etwa 160.000 Mobilfunkteilnehmer im Umfeld einer Anti-Rechts-Demo wie in Dresden überprüft werden müssen – einschließlich aller Bestandsdaten, die bei mobiler Internetnutzung usw. vorhanden sind …

    1984? Big Brother? Ministerium für Staatssicherheit?

    Alles Schnee von gestern.

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